Beim Aufenthalt im Pfadfinderbegegungszentrum gelten die folgenden Regeln. Grobe Verstöße können eine vorzeitige Abreise der Gruppe und dauerndes Platzverbot zur Folge haben.

1. Grundsätzliches

Wir erwarten von unseren Gästen, dass sie unser Begegnungszentrum so pfleglich behandeln, als wäre es ihr Eigentum.
Das Begegnungszentrum steht in erster Linie den Gruppen der DPSG Wipperfürth zur Verfügung. Weiterhin vermieten wir gerne auch an andere Jugendgruppen und kirchliche Organisationen, Schulklassen sowie an Natur- und Umweltverbände.

Der Platz ist für eine Gruppenstärke bis max. 50 Personen vorgesehen.
Das Haus bietet Platz für 25 Personen im Gruppenraum.

2. Haus:

Im Erdgeschoss sind die Toiletten und Waschräume, die Küche und der Gruppenraum untergebracht. Außer diesen Räumen dürfen keine weiteren Räume und Geschosse betreten werden.
Im Haus besteht ein absolutes Rauchverbot.
Bei der Abreise sind die Räume gründlich zu reinigen.

3. Fahrzeuge:

Motorfahrzeuge dürfen den Zeltplatz sowie den Hohlweg neben dem Platz nicht befahren und sind auf den Flächen an der Straße abzustellen.
Es stehen max. 8 PKW-Parkplätze zur Verfügung.
Die Einfahrt zum Platz ist dabei dringend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Die Fläche und Zufahrt nördlich des Gebäudes (vor der Wohnung) ist ebenfalls frei zu halten.
Bitte auch zu Erntezeiten den Landwirten genug Platz lassen für eine ungehinderte Durchfahrt ihrer Fahrzeuge.

4. Strom:

Auf dem Zeltplatz befinden sich Steckdosen am Silo. Den Schlüssel dafür bekommt ihr bei der Ankunft vom Platzwart. Ein sparsamer Umgang mit dem Strom wird erwartet.
Eine zu hohe Anschlussleistung kann ein Auslösen der Sicherungen zur Folge haben. Die Steckdosen am Hochsilo können nur vom Platzwart wieder eingeschaltet werden. Ein Auslösen dieser Sicherung wird von uns als Schaden betrachtet und in Rechnung gestellt (10 Euro).

5. Wasser und Abwasser:

Außer in den Waschräumen im Haus befindet sich eine Waschstelle auf dem Zeltplatz. Es ist darauf zu achten, dass die Hähne bei der Abreise geschlossen sind. Auch ist ein sparsamer Umgang mit dem Wasser erwünscht. Das Wasser an der Waschstelle auf dem Zeltplatz kommt aus einem eigenen Brunnen und hat keine Trinkwasserqualität. Das Wasser im Haus ist Trinkwasser von unserem Energieversorger. Bei Störungen mit der Wasserversorgung ist der Platzwart zu kontaktieren. In den Wintermonaten ist das Wasser auf dem Zeltplatz abgesperrt.

Wir reinigen unser Abwasser in einer eigenen vollbiologischen Kleinkläranlage die mit Hilfe von Mirkoorganismen arbeitet. Um Störungen und Schäden an der Anlage und dem Reinigunsprozess zu vermeiden dürfen keine wassergefährdenden Stoffe, Lösemittel oder stark Lösemittelhaltige Reiniger ins Abwasser gelangen. Am besten eignen sich biologisch abbaubare Reiniger.

Bitte auch Geschirr, Tüpfe und Pfannen mit Essensresten oder starken Schmutz-, Fett- oder Ölresten vorher mit Küchenpapier auswischen. Um die Kapazität der Anlage nicht zu überlasten sollten die Duschzeiten möglichst kurz gehalten werden oder über den Tag verteilt sein.

6. Müll:

Alle Abfälle müssen entsprechend der behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Für Restmüll und Papier stehen entsprechend gekennzeichnete Tonnen bereit. Sollte mehr Müll anfallen, als die Tonnen aufnehmen, ist der Platzwart zu verständigen. Größere Mengen werden wir dann gegen Kostenerstattung entsorgen.
Gelbe Säcke stellen wir ebenfalls zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich die von uns gestellten Gelben Säcke verwendet werden, da andere nicht von unserem regionalen Entsorgungsunternehmen akzeptiert werden.
Für Glas stehen Sammelbehälter in Wipperfürth bereit.
Wir bitten unsere Gäste der Umwelt zuliebe, möglichst Abfälle zu vermeiden und entstehende sorgfältig zu sortieren.
Sollte ein Trennen des Mülls durch uns nötig sein, werden wir dies in Rechnung stellen.
Platz und Umgebung sind sauber zu halten.

7. Umgebung:

Wiesen und Felder der Umgebung dürfen nicht betreten werden. Beim Betreten des Waldes sind die forstrechtlichen Vorschriften zu beachten Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Zeltplatz unmittelbar an private Grundstücke angrenzt.
In der Nähe befinden sich die Neyetalsperre sowie die Schevelinger Talsperre (Silbertalsperre). Diese Talsperren dienen der Trinkwassergewinnung. An diesen Talsperren besteht absolutes Badeverbot.
Das Abholzen und Beschädigen von Bäumen und Sträuchern ist verboten. Auch sollte der Lebensraum der Wildtiere beachtet werden.
Größere Aktionen außerhalb des Zeltplatzes bedürfen unbedingt der Absprache mit den Eigentümern oder zuständigen Behörden. Nachtwanderungen sollten mit den Jagdpächtern abgesprochen werden.

8. Feuerstelle:

Feuer darf nur in der eingerichteten Feuerstelle gemacht werden. Das Feuer muss ständig durch eine Aufsichtsperson überwacht werden sowie ausreichende Löschmittel zur Verfügung stehen.
Feuerholz muss selber mitgebracht werden. Ein Feuer außerhalb des Zeltplatzes ist strengstens untersagt.

9. Bauholz:

Bauholz für größere Lagerbauten ist selber mitzubringen. Es dürfen keine Gräben gezogen werden. Weiteres ist mit dem Platzwart zu besprechen.

10. Lärm:

Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Elektroakustische Geräte jeder Art gehören nicht auf unseren Zeltplatz. Zwischen 22 und 8 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Die Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr ist einzuhalten.

11. Abreise:

Bei Abreise sind der Zeltplatz sowie das Haus sauber zu hinterlassen. Sämtliche Lagerbauten sind zu entfernen. Das Feuer ist zu löschen.
Im Haus sind alle Räume zu reinigen sowie feucht durch zu wischen.
Das Begegnungszentrum sollte so aussehen, wie man es selber erwartet!

12. Schäden:

Schäden und Störungen, die während des Aufenthaltes an den Einrichtungen des Platzes und des Hauses entstehen, müssen sofort dem Platzwart gemeldet werden und sind zu erstatten. Alle erforderlichen Arbeiten werden wir wie folgt in Rechnung stellen:

Säubern des Platzes + Hauses 25 Euro je angefangen Stunde
Müll sortieren 25 Euro je angefangen Stunde
Müll entsorgen 10 Euro pro Müllsack
Reparaturen je nach Aufwand und Kosten für Ersatz

Die Kennnisnahme dieser Platzordnung und Hinweise wird auf dem Anmeldeformular verbindlich bestätigt.

Stand: Januar 2015